Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen und Angebote des Studio Schallmoos, insbesondere für Studiovermietungen, Auftragsproduktionen, Mixing, Mastering und sonstige Leistungen. Sie sind Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses zwischen dem Tonstudio und seinen Kunden.
1.2 Bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelten diese AGB insoweit, als sie nicht den Bestimmungen des ersten Hauptstückes dieses Gesetzes widersprechen.
1.3 Eine rechtliche Bindung des Tonstudios tritt nur durch die firmenmäßige Bestätigung des Angebots oder die Unterfertigung des Vertrages ein.
1.4 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
2. Vertragsabschluss und Leistungsumfang
2.1 Alle Angebote des Studio Schallmoos sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber oder durch die Unterzeichnung eines individuellen Produktionsvertrags zustande.
2.2 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Änderungen oder Erweiterungen der Leistungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
2.3 Das Studio Schallmoos behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Tonstudio alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die auf unvollständige oder verspätete Informationen zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Tonstudios.
2.5 Das Tonstudio ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Subunternehmer oder Dritte heranzuziehen, sofern dies zur ordnungsgemäßen Durchführung erforderlich ist.
3. Herstellung, Änderung, Abnahme, Lieferfrist
3.1 Die Produktion beginnt frühestens nach Unterzeichnung des Produktionsvertrags und gegebenenfalls nach Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
3.2 Gebuchte Termine, die nicht spätestens 24 Stunden vor Beginn storniert werden, werden in Rechnung gestellt.
3.3 Die technische Gestaltung des Tonträgers obliegt dem Studio Schallmoos. Auf Wunsch des Auftraggebers ist dieser berechtigt, bei der Herstellung anwesend zu sein. Das Tonstudio informiert den Auftraggeber über den Abschluss der Herstellungsarbeiten und vereinbart mit ihm gegebenenfalls einen Zeitpunkt für die Abnahmevorführung.
3.4 Die Abnahme bedeutet eine Billigung der technischen Qualität. Der Auftraggeber oder ein von ihm Bevollmächtigter hat dem Tonstudio unverzüglich nach Vorführung des Tonträgers die Abnahme schriftlich zu bestätigen. Etwaige Mängelrügen sind spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Abnahme schriftlich geltend zu machen. Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrüge, gilt die Leistung als genehmigt.
3.5 Lieferfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das Tonstudio haftet nicht für Verzögerungen, die durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden.
4. Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
4.1 Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste des Studio Schallmoos. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Zusätzliche Leistungen, die nicht ausdrücklich im Vertrag oder Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet. Dies gilt insbesondere für Überstunden, Zusatzaufnahmen, spezielle Bearbeitungen oder Materialkosten.
4.3 Die Zahlung des vereinbarten Honorars erfolgt in der Regel in zwei Raten: 50 % bei Auftragserteilung und 50 % bei Fertigstellung der Produktion. Abweichende Zahlungsmodalitäten bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
4.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 15 % p.a. sowie etwaige Mahnspesen berechnet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle dem Tonstudio entstehenden Kosten für die Forderungsbetreibung, insbesondere die Kosten eines konzessionierten Inkassobüros gemäß den Honorarrichtlinien der Bundeswirtschaftskammer, zu ersetzen.
4.5 Bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen bleiben sämtliche gelieferten Materialien, Tonträger und sonstige Leistungen im Eigentum des Studio Schallmoos. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese weiterzugeben, zu vervielfältigen oder zu veröffentlichen, solange der Eigentumsvorbehalt besteht.
5. Pflichten des Kunden und Verhaltensregeln im Tonstudio
5.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Räumlichkeiten, das Equipment und sämtliche Einrichtungen des Tonstudios pfleglich zu behandeln. Beschädigungen oder Funktionsstörungen sind dem Studio unverzüglich zu melden.
5.2 Während des Aufenthalts im Tonstudio sind die Anweisungen des Personals zu befolgen. Dies dient der Sicherheit aller Anwesenden und dem reibungslosen Ablauf der Studioarbeiten.
5.3 Die Mitnahme von Begleitpersonen bedarf der vorherigen Zustimmung des Studios. Der Kunde haftet für das Verhalten seiner Begleitpersonen und stellt sicher, dass auch diese die Verhaltensregeln einhalten.
5.4 Das Rauchen sowie der Konsum von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln ist in den Räumlichkeiten des Tonstudios untersagt. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Studios.
5.5 Tiere dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht werden. Der Kunde stellt sicher, dass durch die Anwesenheit von Tieren keine Beeinträchtigung des Studiobetriebs oder der Hygiene erfolgt.
5.6 Der Kunde verpflichtet sich, keine rechtswidrigen, diskriminierenden oder jugendgefährdenden Inhalte im Rahmen der Studioarbeiten zu produzieren oder zu verbreiten. Das Studio behält sich das Recht vor, entsprechende Projekte abzulehnen oder abzubrechen.
5.7 Persönliche Gegenstände und Wertgegenstände sind vom Kunden selbst zu beaufsichtigen. Das Studio übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände.
5.8 Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Termine pünktlich einzuhalten. Bei Verspätungen oder Nichterscheinen behält sich das Studio vor, Ausfallhonorare gemäß den vereinbarten Stornobedingungen zu berechnen.
5.9 Die Nutzung des Tonstudios erfolgt auf eigene Gefahr. Der Kunde stellt das Studio von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus seinem Verhalten oder dem seiner Begleitpersonen resultieren.
6. Urheberrechte und Verwertungsrechte
6.1 Der Auftraggeber haftet dafür, dass er über alle erforderlichen Rechte und Berechtigungen zur Herstellung, Bearbeitung und Vervielfältigung der im Rahmen des Auftrags verwendeten Werke verfügt. Dies umfasst insbesondere Urheber-, Leistungsschutz- und Verwertungsrechte.
6.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Studio Schallmoos von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus einer Verletzung von Urheberrechten oder sonstigen Schutzrechten resultieren. Dies gilt auch für etwaige Kosten der Rechtsverteidigung.
6.3 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verbleiben sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte an den vom Studio Schallmoos erstellten Aufnahmen beim Studio. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.
6.4 Eine weitergehende Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe oder Bearbeitung der Aufnahmen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Studio Schallmoos.
6.5 Das Studio Schallmoos ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags erstellten Aufnahmen zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
7. Gewährleistung und Reklamationen
7.1 Das Studio Schallmoos verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach dem aktuellen Stand der Technik zu erbringen. Sollten dennoch Mängel auftreten, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
7.2 Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern (B2B) gilt die gesetzliche Rügepflicht gemäß § 377 UGB. Der Auftraggeber hat die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Übergabe zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich zu rügen. Unterlässt er dies, gelten die Leistungen als genehmigt.
7.3 Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern (B2C) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen gemäß dem Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG). Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Leistung. Bei gebrauchten beweglichen Sachen kann diese Frist durch individuelle Vereinbarung auf ein Jahr verkürzt werden. Eine solche Verkürzung muss im Einzelnen ausgehandelt und vom Verbraucher gesondert unterschrieben werden.
7.4 Im Falle berechtigter Mängelrügen hat das Studio Schallmoos das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung des Preises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
7.5 Reklamationen müssen schriftlich erfolgen und eine genaue Beschreibung des Mangels enthalten. Die Reklamation ist an die im Impressum angegebene Adresse zu richten.
7.6 Das Studio Schallmoos haftet nicht für Mängel, die auf unzureichende oder fehlerhafte Informationen, Anweisungen oder Materialien des Auftraggebers zurückzuführen sind.
7.7 Für Änderungen oder Bearbeitungen der Leistungen durch den Auftraggeber oder Dritte entfällt jegliche Gewährleistung.
8. Datenschutz und Vertraulichkeit
8.1 Das Studio Schallmoos verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zu behandeln.
8.2 Alle im Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen, Daten und Materialien werden vertraulich behandelt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergegeben, es sei denn, eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
8.3 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung gespeichert und verarbeitet werden. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Daten erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers.
8.4 Das Studio Schallmoos trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit der gespeicherten Daten zu gewährleisten und unbefugten Zugriff zu verhindern.
8.5 Im Falle von Datenschutzverletzungen wird das Studio Schallmoos den Auftraggeber unverzüglich informieren und alle erforderlichen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung ergreifen.
9. Widerrufsrecht für Verbraucher
9.1 WiderrufsrechtVerbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen gemäß § 11 des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) ein Widerrufsrecht zu. Sie können den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
9.2 Ausübung des WiderrufsrechtsUm Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Studio Schallmoos, |LS|Adresse|RS|, |LS|E-Mail-Adresse|RS|, |LS|Telefonnummer|RS|) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
9.3 Folgen des WiderrufsWenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
9.4 Erlöschen des WiderrufsrechtsDas Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen haben und Sie gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung Ihr Widerrufsrecht verlieren.
9.5 Muster-WiderrufsformularWenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, können Sie das folgende Formular verwenden:
Muster-Widerrufsformular
An |LS|Studio Schallmoos, |LS|Adresse|RS|, |LS|E-Mail-Adresse|RS|, |LS|Telefonnummer|RS||RS|:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am ()/erhalten am ():
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
Bitte beachten Sie, dass dieses Widerrufsrecht nur für Verbraucher im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gilt. Für Unternehmer besteht kein Widerrufsrecht.
10. Haftung und Schadenersatz
10.1 Das Studio Schallmoos haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden.
10.2 Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet das Tonstudio nicht.
10.3 Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die durch ihn oder von ihm im Rahmen des Auftrags verpflichtete mitwirkende Personen im Studio, an der technischen oder sonstigen Einrichtung verursacht werden. Dies gilt ebenfalls für Schäden, die bei Aufnahmen vor Ort durch Dritte (z. B. Musiker, Publikum) sowie technische oder andere Mängel (z. B. mangelhafte Stromversorgung, Feuchtigkeit) entstehen.
10.4 Mitgebrachtes Material: Die Haftung für mitgebrachtes und beim Tonstudio verbliebenes Ton- und Bildmaterial kann nur bis zum Materialwert des Trägermaterials und nur bis zur Höchstdauer von 3 Monaten nach Rechnungslegung übernommen werden.
10.5 Überlässt der Kunde zur Bearbeitung, Vorführung o. ä. unwiederbringliche oder schwer ersetzliche Ton- und Bildaufzeichnungen, so liegt das Risiko, ggf. auch der Abschluss einer Versicherung über den Materialwert hinaus und auch die Veranlassung der Herstellung von Sicherheitskopien beim Kunden.
10.6 Das Tonstudio übernimmt keine Haftung für die Garderobe sowie für zurückgelassene Gegenstände oder Kleidungsstücke.
10.7 Für Schäden, die dem Kunden durch Wiederverkauf unserer Audioproduktionen entstehen, wird nicht gehaftet. Für Schäden an elektronischen Beschallungseinrichtungen oder durch diese verursachte Schäden an Gegenständen oder Personen, durch unsachgemäße Wiedergabe unserer Audioproduktionen durch den Kunden oder Dritte, wird nicht gehaftet.
10.8 Terminzusagen zu Bearbeitungs- und Produktionsvorgängen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Bei Verzögerungen, die durch Fremdleistungsbetriebe, Kopierwerke, höhere Gewalt (z. B. Unfall, Krankheit, Tod, sonstige technische Defekte etc.) entstehen, übernimmt das Tonstudio keinerlei Haftung.
Gerne unterbreite ich Ihnen einen Vorschlag für einen Abschnitt in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), der die Pflichten der Kunden sowie Verhaltensregeln im Tonstudio klar und rechtssicher definiert. Dieser Abschnitt basiert auf bewährten Formulierungen aus der Branche und berücksichtigt spezifische Anforderungen eines Tonstudios.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Anwendbares RechtFür sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Studio Schallmoos gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.2 Gerichtsstand
- Unternehmer: Ist der Auftraggeber ein Unternehmer im Sinne des § 14 ABGB, so ist ausschließlicher Gerichtsstand München.
- Verbraucher: Ist der Auftraggeber ein Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Gerichtsstand.
11.3 Salvatorische KlauselSollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
11.4 Änderungen und ErgänzungenÄnderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
11.5 ErfüllungsortErfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Studio Schallmoos in Salzburg, Österreich.